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Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Petri Steinwedel
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Nächste Veranstaltungen:

kein Gottesdienst in Steinwedel

29.01.2023 - 10:30 Uhr

 
Montagscafé von "Lehrte hilft"

30.01.2023 - 15:00 Uhr

 
Yoga für Frauen

30.01.2023 - 18:30 Uhr

 
[ mehr ]
 
 

Allegorischer Garten_2

 

 

Im Liturgischen Kalender finden Sie Details zum nächsten Sonntag im Kirchenjahr:

 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "kirchenjahr-evangelisch.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "kirchenjahr-evangelisch.de"

 
26.04.2022 Update Geflüchtete im Lehrter Norden
31.12.2021 Sitzungen der Kirchenkreissynode
  1. Start
  2. Kindertagesstätte
  3. Finanzierung, Elternbeiträge
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Finanzierung, Elternbeiträge

Mit der Stadt Lehrte haben wir einen Vertrag über die Finanzierung unserer Einrichtung abgeschlossen. Danach betreiben wir den Kindergarten im Auftrag der Stadt Lehrte gegen Erstattung des überwiegenden Teils der Kosten. Weitere Finanzmittel zum Betrieb der Einrichtung erhalten wir durch die Elternbeiträge und aus dem Etat des Kirchenkreises Burgdorf.

 

Im Einzelfall werden wir finanziell auch vom Förderverein KiGaSt e.V. unterstützt, für dessen Hilfe wir sehr dankbar sind. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Förderverein durch Beitritt und weitere Spenden unterstützen.

 

Die Elternbeiträge richten sich nach der von der Stadt Lehrte festgesetzten Staffel. Danach beträgt der monatliche Beitrag derzeit

  • für eine 5-Stundenbetreuung (8.00 - 13.00)         140 Euro/Monat bzw. 1.680 Euro/Jahr
  • für eine Ganztagsbetreuung (7.30 - 15.00)           210 Euro/Monat bzw. 2.520 Euro/Jahr
  • für die Krippe (7.30 - 15.00)                                     270 Euro/Monat bzw. 3.240 Euro/Jahr
  • für den Frühdienst (7.30 - 8.00)                              7,50 Euro/Monat
  • für den Spätdienst (13.00 - 14.00)                        15 Euro/Monat
  • für das Mittagessen                                                 47 Euro/Monat und wird ganzjährig bezahlt.

 

Die Beiträge sind in monatlichen Teilbeträgen bis zum 15. eines Monats an das Kirchenkreisamt Burgdorfer Land zu zahlen. Dieses geschieht durch Erteilung einer Einzugsermächtigung.

 

Kommt ein zweites Kind gleichzeitig in den Kindergarten, beträgt die Ermäßigung des Beitrags 50 v.H. Für jedes weitere Kind braucht kein Beitrag gezahlt werden. Bei Krankheit (durch ärztliches Attest nachzuweisen) oder Kuraufenthalt über drei Wochen Dauer kann auf Antrag der Beitrag um 50 v.H. ermäßigt werden.

 

Für Familien mit geringem Einkommen kann die Region bzw. die Stadt den Beitrag ganz oder teilweise übernehmen. Anträge erhalten Sie bei der Stadt Lehrte.

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