An- und Abmeldung

Unser Kindergarten für Kinder von 3-6 Jahren und unsere Krippengruppe für Kinder von 1-3 Jahren steht allen Kindern im Bereich unserer Kirchengemeinde und der Stadt Lehrte offen. Im Kindergarten unserer evangelischen Kirchengemeinde sind alle Kinder willkommen - gleich welcher Religion, Hautfarbe und Nation. Wer sein Kind in unseren Kindergarten bringt, muss wissen, dass hier die Geschichten von Gott und den Menschen und die Geschichten von Jesus wichtig sind.

 

Wenn Sie Ihr Kind für das nächste Kindergartenjahr bei uns anmelden möchten, nutzen Sie bitte das Online-Anmeldetool der Stadt Lehrte: Bei der Kita-Online-Anmeldung werden alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Lehrte und der Freien Träger im Gebiet der Stadt Lehrte zentral aufgezeigt. Das umfangreiche Angebot an Betreuungsplätzen ist nun auf einen Klick ersichtlich. Eltern können gezielt nach Kitas in einem bestimmten Umkreis des Wohnortes suchen sowie die Auswahl u.a. nach Trägern oder Betreuungsangeboten eingrenzen. Das Anmeldeformular steht in acht Sprachen zur Verfügung. Dort dürfen bis zu vier infrage kommende Kitas, unabhängig davon, ob diese städtisch oder in anderer Trägerschaft sind, mit einer Wunschreihenfolge angegeben werden. 

 

Über die Aufnahmen für das nächste Kindergartenjahr ab dem 1. August berät das Kuratorium der Kindertagesstätte. Mit der Abgabe des Online-Antrags ist keine Garantie der Aufnahme verbunden. Auch die Reihenfolge der Abgabe spielt keine Rolle. Die Platzvergabe für die Kindertagesstätte erfolgt nach unserem Vergabesystem 2019 (gültig ab dem 1. April 2019. Vorgänger war das Vergabesystem 2018 (gültig ab dem 1. März 2018). Das bis zum 28. Februar 2018 gültige Vergabesystem ist überarbeitet worden, die alte Version können Sie sich hier ansehen.

 

Sollten sich nach der Anmeldung die Verhältnisse bei den Eltern verändern (z.B. durch Veränderung von Elternzeiten, Umfang der Berufstätigkeit u.ä.) bitten wir um eine entsprechende schriftliche Mitteilung oder eine E-Mail an . Wir können nicht garantieren, dass mündliche Mitteilungen auf dem Anrufbeantworter oder Informationen im Rahmen von informellen Gesprächen mit Mitarbeitenden zutreffend dokumentiert und weitergegeben werden.

 

Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt zu Beginn des neuen Kindergartenjahres in einem Zeitraum zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober. Über den Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet die Kindergartenleitung insbesondere unter Berücksichtigung von zur Verfügung stehenden Eingewöhungsmöglichkeiten sowie dem Auslaufen von Elternzeiten bei den jeweiligen Eltern. Die Höhe der Punkte nach dem Vergabesystem wirkt sich nur auf die grundsätzliche Entscheidung zur Aufnahme aus, nicht auf den konkreten Zeitpunkt innerhalb der Monate August bis Oktober.

 

Der Besuch des Kindergartens endet mit Ablauf des Betreuungsjahres, in dem die Schulpflicht beginnt. Eine vorzeitige Abmeldung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende  erfolgen. Eine Kündigung in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli ist nur zum Ende des Kindergartenjahres möglich.

 

In seltenen Ausnahmefällen muss der Kindergarten leider von sich aus den Betreuungsvertrag kündigen:

  • wenn Sie die Gebühren länger als 2 Monate nicht zahlen oder
  • wenn Sie Ihr Kind länger als einen Monat fernbleiben lassen, ohne es zu entschuldigen oder
  • wenn ein Kind durch sein oder das Gesamtverhalten der Erziehungsberechtigten die Erziehungsarbeit des Kindergartens gefährdet.

In solch einem Fall trifft der Kirchenvorstand die Entscheidung über die Kündigung des Betreuungsvertrages im Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Kindergartens.