Versicherung und Haftung

Ihr Kind ist im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auch auf den direkten Weg zum bzw. vom Kindergarten nach Hause.

 

Wenn Ihr Kind den Heimweg allein antreten oder von einer dritten Person abgeholt werden soll, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung erteilen.

 

Für mitgebrachte persönliche Dinge des Kindes, z. B. Spielsachen, die abhanden gekommen oder beschädigt sind, wird keine Haftung übernommen.

 

Die Verantwortung des Kindergartenpersonals für die Kinder ist auf die Zeit der Betreuung in der Einrichtung begrenzt.