Gesundheitliche Regelungen

Vor der Aufnahme geben Sie bitte an, welche Krankheiten Ihr Kind durchgemacht hat, welche Schutzimpfungen erfolgt sind und ob eine tuberkulöse Gefährdung durch Familienangehörige oder sonstige unmittelbare Personen besteht.

 

Am ersten Tag im Kindergarten kann in begründeten Fällen eine Bescheinigung des Arztes gefordert werden, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.

 

Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten (z.B. Masern, Scharlach) in der Familie, muss das Kind dem Kindergarten fern bleiben (bitte sofort die Leiterin benachrichtigen), bis ein ärztliches Attest die Unbedenklichkeit bescheinigt.

 

Im Kindergarten werden keine erkrankten Kinder betreut. Wird eine Erkrankung des Kindes im Kindergarten festgestellt, werden die Eltern sofort benachrichtigt, um das Kind aus dem Kindergarten abzuholen.